FAQ: Allgemeines

Allgemeines

Was ist das Ziel der Die BürgerEnergie?

Die BürgerEnergie eG bietet Bürgern die Möglichkeit, sich als Genossenschaftsmitglied aktiv beim Ausbau der erneuerbaren Energien sowie bei Aktivitäten zu Energieeffizienz und Umweltschutz zu beteiligen. Die BürgerEnergie eG realisiert Projekte die einen Beitrag zur Energiewende leisten, wie zum Beispiel erneuerbare Energien oder Energieeffizienz. Bei der Erwirtschaftung von Gewinnen wird dieser an die Mitglieder in Form einer Dividende ausgeschüttet. Bisher sind mehrere PV-Anlagen und 2 Windkraftanlagen realisiert worden. Mehr zu den Zielen finden Sie auch in unserer Satzung.

Was hat die BürgerEnergie bereits erreicht?

Wir haben bereits fünf Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien umgesetzt. Vier PV-Anlagen, sowie einen Windpark. Mehr Informationen zu unseren Anlagen finden Sie auf der Internetseite im Abschnitt "Unsere Projekte". Weitere Projekte sind geplant.

Kann ich die Anlagen besichtigen an denen Die BürgerEnergie beteiligt ist?

Eine Besichtigung der Anlagen ist generell möglich. Aufgrund örtlicher Begebenheiten müssen Sie jedoch mit Einschränkungen rechnen; z.B. ist es nicht bei allen PV-Dachanlagen möglich, direkt auf das Dach zu gelangen.

Wie ist die Genossenschaft aufgebaut?

Die Genossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern, die in der Generalversammlung alle das gleichgewichtete Stimmrecht haben. Aus ihren Mitgliedern wählt die Generalversammlung den Aufsichtsrat, dieser wiederum benennt den Vorstand. Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft.

Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?

Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft ist eine Vereinigung bzw. ein Zusammenschluss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern.

Warum wurde die Gesellschaftsform der Genossenschaft gewählt?

Die Gesellschaftsform der Genossenschaft (eG) zeichnet sich durch mehrere Punkte aus. Sie ist einerseits auf die Interessen ihrer Mitglieder ausgerichtet, wird von diesen mit Leben erfüllt und ist dabei gleichzeitig demokratisch organisiert. Die Mitgliedschaft ist unkompliziert, da es keinerlei notarieller Verträge bedarf. Jedes Mitglied hat genau eine Stimme, unabhängig von der Höhe der Beteiligung. Anders als bei einigen anderen Gesellschaftsformen (z.B. einer GbR) haften die Mitglieder nur mit dem Geldbetrag, den sie eingelegt haben.

Jede Genossenschaft gehört einem genossenschaftlichen Prüfungsverband an. Unsere Genossenschaft wird regelmäßig durch unseren Genossenschaftsverband geprüft. Neben den wirtschaftlichen Verhältnissen werden die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung wie auch die Zweckmäßigkeit der getroffenen Entscheidungen geprüft. Diese umfassende, gesetzlich vorgeschriebene Prüfung schützt die Interessen der Mitglieder und trägt zu einer extrem niedrigen Insolvenzquote der Unternehmensform Genossenschaft bei.

Wo hat Die BürgerEnergie ihren Sitz?

Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Neu-Isenburg

Wieviel Personal hat Die BürgerEnergie?

Die BürgerEnergie hat keine Angestellten.

Anfallende Aufgaben werden durch einen ehrenamtlich tätigen Vorstand oder beauftragte Dienstleister ausgeführt. Der Aufsichtsrat ist ebenfalls ehrenamtlich tätig.