FAQ: Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Wie kann ich Mitglied werden?

Wenn Sie Mitglied werden möchten, füllen Sie bitte eine Beitrittserklärung aus. In dieser müssen Sie angeben, wie viele Genossenschaftsanteile Sie zeichnen möchten. Diese Erklärung wird vom Vorstand der Genossenschaft unterzeichnet und anschließend wird Ihnen eine Kopie per E-Mail zurückgeschickt. Außerdem wird Ihnen im Antwortschreiben mitgeteilt, auf welches Konto Sie den Geldbetrag für Ihren Genossenschaftsanteil überweisen müssen. Die Beitrittserklärung können Sie direkt online ausfüllen, ausdrucken und an die Genossenschaft schicken. Sie benötigen dafür lediglich eine gültige E-Mail-Adresse.

Welche Vorteile habe ich als Mitglied der Genossenschaft?

Als Mitglied der Genossenschaft profitieren Sie von vielen Vorteilen: Sie unterstützen aktiv die Energiewende; Sie haben innerhalb der Generalversammlung ein Mitspracherecht in der Genossenschaft; Sie erhalten eine jährliche Dividende die abhängig ist vom geschäftlichen Erfolg der Genossenschaft. Zusätzlich können Sie an Veranstaltungen wie z.B. Einweihungen neuer Anlagen teilnehmen und gegebenenfalls von Vorteilsangeboten profitieren.

Gibt es einen Mindestanlagebetrag?

Bereits ab 50 Euro, dies entspricht dem Nennwert eines Genossenschaftsanteils, können Sie Mitglied in der Genossenschaft werden.

Wie viele Anteile kann ich zeichnen?

Die Anzahl der Anteile ist flexibel. Sie müssen mindestens ein Anteil zeichnen und können momentan bis zu 500 Anteile maximal erwerben. Die BürgerEnergie eG behält sich vor, die Anteilsbegrenzung in Zukunft anzupassen.

Wird eine aktive Mitarbeit erwartet?

Natürlich freuen sich Vorstand und Aufsichtsrat über jegliche Unterstützung der Mitglieder. Eine aktive Mitarbeit wird aber nicht erwartet.

Wie lange läuft eine Mitgliedschaft?

Die Genossenschaft Die BürgerEnergie eG ist befristet bis zum 31.12.2035. Auf Beschluss der Generalversammlung kann bei einer Dreiviertel-Mehrheit die Laufzeit verlängert werden. Bei Auflösung der Genossenschaft wird das vollständige aktuelle Vermögen anteilig an die Mitglieder ausgezahlt. Genossenschaftsanteile sind befristet auf die Laufzeit der Genossenschaft, können aber auch vorher gekündigt werden.

Können Minderjährige Mitglied werden?

Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Bei Minderjährigen ist jedoch die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nötig.

Warum kann ich nicht mehr Anteile zeichnen?

Die BürgerEnergie eG möchte möglichst vielen Bürgern die Gelegenheit geben, sich bei dem Ausbau der erneuerbaren Energien zu beteiligen. Deshalb wurde die Anzahl der Anteile je Mitglied begrenzt. In Zukunft wird es jedoch weitere Projekte und Investitionsmöglichkeiten geben – dann werden auch weitere Anteile ausgegeben, um so zusätzliche Mitglieder zu beteiligen bzw. bestehenden Mitgliedern eine Aufstockung der Anteile zu ermöglichen.

Besteht eine Möglichkeit, vor Ablauf der Laufzeit die gezahlten Genossenschaftsanteile zu veräußern?

Jedes Mitglied kann mit einer Frist von drei Jahren zum Jahresende einen oder mehrere Genossenschaftsanteile kündigen. Nach Ablauf der Frist wird dann der Nennwert der Anteile (je 50 Euro) ausgezahlt. Gleichzeitig besteht jederzeit die Möglichkeit, Genossenschaftsanteile an ein anderes Genossenschaftsmitglied oder Neu-Mitglied zu verkaufen. Die BürgerEnergie eG wird ihre Mitglieder bei der Weitergabe von Anteilen soweit wie möglich unterstützen.

Was passiert bei Überzeichnung?

Sobald genug Anteile gezeichnet wurden, um die aktuellen Projekte zu finanzieren, stoppen wir die Ausgabe an Anteilen. Da wir solide wirtschaften, werden wir nur soviel Kapital aufnehmen, wie sinnvoll investiert werden kann. Übersteigen die eingegangenen Anträge das Gesamtvolumen, wird die Genossenschaft nach eigenem Ermessen eine Auswahl vornehmen – und gegebenenfalls Mitgliedsanträge bzw. Anträge auf Zeichnung weiterer Anteile zurückweisen müssen. Um dies zu vermeiden, werden bereits neue Projekte und Investitionsmöglichkeiten geprüft.

Wie investiert Die BürgerEnergie eG mein Kapital?

Die Einzahlungen der Mitglieder bilden das Eigenkapital der Genossenschaft. Die BürgerEnergie eG realisiert Projekte, die einen Beitrag zur Energiewende leisten, wie zum Beispiel erneuerbare Energien oder Energieeffizienz. Bei der Erwirtschaftung von Gewinnen wird dieser an die Mitglieder in Form einer Dividende ausgeschüttet. Bisher sind mehrere PV-Anlagen und zwei Windkraftanlagen realisiert worden.

Kann ich feststellen, für welches Projekt mein Geld verwendet wird?

Nein, nicht direkt, da das Geld nicht Projekt-spezifisch, sondern für die Aktivitäten der Genossenschaft im Allgemeinen verwendet wird. Sie erhalten natürlich über jedes Projekt und jede Investition Informationen. Eine direkte Zuweisung Ihres Geldes zu einer bestimmten Anlage ist nicht möglich, da Sie sich an der gesamten Genossenschaft beteiligen.

Wie hoch wird die Gewinnausschüttung sein? Wann wird die Gewinnausschüttung ausgezahlt?

Ob es eine Gewinnausschüttung gibt und in welcher Höhe wird jährlich nach dem Vorliegen der Bilanz beschlossen. Hierzu macht der Vorstand auf Basis des erwirtschafteten Gewinns einen Gewinnverwendungsvorschlag. Dieser wird dann dem Aufsichtsrat vorgelegt. Wenn dieser den Vorschlag billigt, wird in der Generalversammlung darüber abgestimmt. Die Ausschüttung findet im Anschluss an die Generalversammlung statt. In den letzten Jahren wurde ein Gewinn von ca. 3 bis 4 % pro gezeichnetem Anteil ausgeschüttet.

Ich bin schon Mitglied und möchte weitere Genossenschaftsanteile zeichnen – wie geht das?

Für weitere Genossenschaftsanteile zu einer bestehenden Mitgliedschaft muss ein neuer Antrag (erneute Zeichnung) über die zusätzlichen Genossenschaftsanteile gestellt werden. Der Vorstand entscheidet z.B. im Falle einer Überzeichnung darüber, ob weitere Genossenschaftsanteile erworben werden können.

Ich wohne nicht in Neu-Isenburg, kann ich trotzdem Mitglied werden?

Ja. Wir wendet sich an alle Bürger in Deutschland. Auch wenn Sie nicht in der beschriebenen Region wohnen, aber einen Bezug dazu oder einfach nur Interesse haben, können Sie Genosse werden.

Wann erhalte ich mein Geld zurück?

Nach Kündigung der Genossenschaftsanteile erhalten Sie den Nennwert (je 50 Euro) der Anteile mit einer Kündigungsfrist von drei Jahren ausbezahlt. Ansonsten bekommen Sie nach Beendigung der Genossenschaft anteilig das Vermögen der Genossenschaft ausbezahlt, so dass ein Anteil zu diesem Zeitpunkt auch mehr als 50 Euro wert sein kann. Zusätzlich findet eine jährliche Gewinnausschüttung je Anteil statt, sofern die Finanzen der Genossenschaft eine Gewinnausschüttung zulassen.

Wie sicher ist mein Geld?

Im Fall einer Insolvenz kann es sein, dass der Nennwert Ihrer Anteile nicht ausgezahlt werden kann. Die Anteile an der Genossenschaft unterliegen einem gewissen unternehmerischen Risiko, so dass ein Verlust möglich ist. Die BürgerEnergie eG unternimmt jedoch alles, um dieses Risiko zu minimieren.

Wie ist die Haftung der Genossenschaft geregelt?

Die eingetragene Genossenschaft ist haftungsbeschränkt auf die Summe des Geschäftsguthabens. Eine Nachschusspflicht für die Mitglieder ist in der Satzung ausgeschlossen.

Wann kann ich meinen Anteil kündigen?

Die Mitgliedschaft der Genossenschaft kann mit einer Frist von 3 Jahren zum Jahresende gekündigt werden.

Was passiert beim Tod eines Mitgliedes der Genossenschaft?

Wenn ein Genosse verstirbt, geht die Mitgliedschaft auf den oder die Erben über. Die Mitgliedschaft endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist.

Erhalte ich bei Zeichnung eine Spendenquittung?

Nein. Sie beteiligen sich an einem Unternehmen mit dem Ziel der Gewinnoptimierung. Ein Unternehmen ist im Vergleich zu gemeinnützigen Organisationen nicht berechtigt, Spenden einzuwerben und Spendenquittungen auszustellen.

Kann ich meine Genossenschaftsanteile verschenken/vererben?

Ja, Sie können die Anteile an dritte Personen übertragen. Es besteht das uneingeschränkte Recht auf Übertragung der Genossenschaftsanteile durch Abtretung an Dritte sowie Schenkung oder Vererbung.

Weitere Details finden sich auch in der Satzung der Genossenschaft, die Sie im Online-Portal abrufen können.

Muss ich den Erwerb des Genossenschaftsanteils in meiner Steuererklärung berücksichtigen?

Der Erwerb des Genossenschaftsanteils muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, die den Genossenschaftsanteil im Privatvermögen hält.

Woher bekomme ich eine Dividendenabrechnung o. Steuerbescheinigung für meine Unterlagen bzw. für das Finanzamt?

Sie erhalten als Mitglied eine Steuerbescheinigung, in der Ihre Dividendenerträge und die an das Finanzamt abgeführten pauschalen Steuerbeträge aufgeführt sind. Diese können Sie Ihrer Steuererklärung beifügen. Die Bereitstellung der Dividendenabrechnung und der Steuerbescheinigung erfolgt hierbei über das Online-Portal, wenn Sie sich dort mit Ihrer Kennung eingewählt haben.

Muss auf die Erträge (Dividenden) Kapitalertragsteuer gezahlt werden?

Ja. Die Auszahlung erfolgt unter Einbehalt von pauschalierten Steuern (25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag, d.h. 5,5 % der Kapitalertragsteuer) und ggf. Kirchensteuer (8 % oder 9 % der Kapitalertragsteuer). Daraus ergibt sich: eine Gesamtbelastung ohne Kirchensteuer von 26,38 %; eine Gesamtbelastung inkl. Kirchensteuer von 28,38 % bzw. 28,63 %.